Sie können uns während unserer Besuchszeiten von 9 bis 12 Uhr unter der folgenden Adresse erreichen: Place Victor Horta 11, 1060 Brüssel.
Bitte beachten Sie, dass wir beim Besuch der ÜSS (OSZ) empfehlen, einen Termin zu vereinbaren. Auf diese Weise können wir die Anwesenheit eines Experten garantieren. Rufen Sie uns unter +32 2 509 90 99 an.
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KontaktÜber unsere Kontaktseite
Coronavirus
Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 sind derzeit auf ein Minimum reduziert worden.
Wenn Sie Anspruch auf Kostenerstattung für einen PCR-Test haben oder weitere Informationen über die Impfung oder COVID-19 wünschen, können Sie dennoch die nachstehenden Informationen einsehen.
Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, das Online-Formular für die Einreichung Ihrer medizinischen Ausgaben zu verwenden.
COVID-19: PCR-Tests für Reisen
Für Reisen werden nur PCR-Tests, die bei der Rückkehr durchgeführt werden, vom Dienst gemäß den Tarifen des LIKIV (RIZIV/INAMI) erstattet, unter der Bedingung, dass sie in Belgien stattfinden, und werden sie bis zu 75% erstattet, wenn Sie außerhalb Belgiens abgenommen werden.
Bitte reichen Sie Ihre medizinischen Kosten über das Online-Formular ein
Ab jetzt können Sie Ihre medizinischen Kosten über das Online-Formular(neues Fenster) einreichen.
Auf der Seite Gesundheitspflege finden Sie weitere Informationen zu diesem Online-Formular.
Haben Sie noch Fragen? Konsultieren Sie bitte die Kontaktseite auf dieser Website.
Zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen des Coronavirus oder des Krieges in Ukraine
Die Überseeische Sozialversicherung hat keinen Bereich Arbeitslosigkeit.
Arbeiten Sie normalerweise außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), aber sind Sie wieder zurück in Belgien und können derzeit nicht an Ihren Auslandsposten zurückkehren? Dann können Sie das System der zeitweiligen Arbeitslosigkeit aufgrund von höherer Gewalt infolge der Coronakrise oder des Krieges in der Ukraine nutzen.
Um dies möglich zu machen, muss Ihr Arbeitgeber Ihre Mitgliedschaft bei der Überseeischen Sozialen Sicherheit vorübergehend aussetzen und Sie im belgischen Unternehmen registrieren.
Lesen Sie die FAQ in der Rubrik Informationen – COVID-19 auf der Homepage der LfA-Website(neues Fenster).