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Nicht-EuropäerInnen
Wer kann beitreten?
Auch wenn Sie Staatsangehörige(r) eines Landes außerhalb des EWR oder der Schweiz sind, können Sie der belgischen Überseeischen Sozialen Sicherheit beitreten. Voraussetzung ist, dass Sie für den belgischen Staat, die belgischen Regionen oder Gemeinschaften oder für ein Unternehmen mit Sitz in Belgien arbeiten.
Mitgliedschaftsstufen
Es gibt drei mögliche Mitgliedschaftsstufen für Sie:
- 15: volle Mitgliedschaft. Sie zahlen den vollen Beitrag.
- 18a: 9/10-Mitgliedschaft. Sie zahlen 9/10 des vollen Beitrags.
- 18b: 8/10-Mitgliedschaft. Sie zahlen 8/10 des vollen Beitrags.
Wir bieten die Teilformeln 18a und 18b an, weil das Basispaket 15 für Sie als AusländerIn zwei Einschränkungen hat:
- Ruhestandsrenten, Witwen- oder Witwerrenten und Waisenrenten sind nicht indexiert, es sei denn, der/die Witwe(r) oder die Witwe oder die Waisen sind Staatsangehöriger bzw. Staatsangehörige(n) eines Mitgliedstaates des EWR oder der Schweiz.
- Sie erhalten Ihr Kranken- und Invaliditätsgeld sowie Ihren Anspruch auf die aufgeschobene Gesundheitspflegeversicherung nur, wenn Sie sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Dänemarks und des Vereinigten Königreichs) aufhalten.
Wählen Sie daher die Formel, die Ihrer Situation am besten entspricht:
Sie bekommen: | 15 | 18a | 18b |
---|---|---|---|
Ruhestandsrente | ja | ja | ja |
Witwen- oder Witwerrente | ja | ja | ja |
Waisenrente | ja | ja | ja |
Urlaubsgeld für RentnerInnen | ja | ja | nein |
Kranken- und Invalidenversicherung, wenn Sie sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Dänemarks und des Vereinigten Königreichs) aufhalten. | ja | nein | nein |
aufgeschobene Gesundheitspflegeversicherung, wenn Sie sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Dänemarks und des Vereinigten Königreichs) aufhalten. | ja | nein | nein |
ergänzende Rente | 17 % oder 10 % der Rente | 10 % der Rente | nein |
Sie bekommen: | |
---|---|
Ruhestandspension | |
15 | ja |
18a | ja |
18b | ja |
Witwenpension | |
15 | ja |
18a | ja |
18b | ja |
Waisenrente | |
15 | ja |
18a | ja |
18b | ja |
Urlaubsgeld für Pensionierte | |
15 | ja |
18a | ja |
18b | nein |
Kranken- und Invalidenversicherung, wenn Sie sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Dänemarks und des Vereinigten Königreichs) aufhalten. | |
15 | ja |
18a | nein |
18b | nein |
aufgeschobene Gesundheitspflegeversicherung, wenn Sie sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Dänemarks und des Vereinigten Königreichs) aufhalten. | |
15 | ja |
18a | nein |
18b | nein |
Ergänzende Pension | |
15 | 17 % oder 10 % der Pension |
18a | 10 % der Pension |
18b | nein |
Die „Ergänzende Rente“ ist eine Vergütung, die Sie erhalten, weil Ihre Rente nicht indexiert ist.