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Brexit
Staatsangehörige des Vereinigtes Königreichs
Erworbene Rechte am 31/12/2020
Alle Rechte von Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs, die zum 31.12.2020 erworben wurden, bleiben erhalten.
Alle erworbenen Ansprüche bleiben unverfallbar und die laufenden Renten und Leistungen werden weiter gezahlt.
Sind Sie als britischer Staatsangehöriger am 31.12.2020 Mitglied der Überseeischen Sozialen Sicherheit, können Sie weiterhin daran teilnehmen.
Zugehörigkeit ab dem 01.01.2021
Wenn Sie Staatsangehöriger des Vereinigten Königreichs sind und nach dem 31.12.2020 (wieder) der Überseeischen Sozialen Sicherheit beitreten möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Dienste unter der Nummer +32 2 509 90 99 oder über overseas@onss.fgov.be.
Staatsangehörige des EWR und der Schweiz im Vereinigten Königreich
Erworbene Rechte
Ihre Rechte sind versichert, wenn Sie im Vereinigten Königreich leben.
Für EWR- und Schweizer Staatsangehörige ändert sich an den erworbenen Rechten (Rente, Leistungen) nichts. Diese werden weiterhin gezahlt, wenn Sie im Vereinigten Königreich leben.
Zugehörigkeit ab 01.01.2021
Wenn Sie ab dem 01.01.21 im Vereinigten Königreich arbeiten werden, können Sie nicht der Überseeischen Sozialen Sicherheit zugehören. Sie sollen obligatorisch der britischen Sozialversicherung unterliegen.