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Was ist, wenn Sie krank werden, einen Unfall haben oder Mutterschaftsurlaub nehmen? Sie können sich auf die Überseeische Soziale Sicherheit verlassen: Wenn Sie Ihr Einkommen verlieren, bieten wir Ihnen eine Leistung an. Wir erstatten auch Ihre medizinischen Kosten.

Bitte beachten Sie: Diese Versicherung gilt nicht für Arbeitsunfälle.

Wann erhalten Sie eine Leistung?

Sie erhalten eine Leistung für den Zeitraum, in dem Sie nicht arbeiten können, im Prinzip von dem Moment an, in dem Sie aufhören zu arbeiten, bis zu dem Moment, in dem Sie wieder arbeiten. Sie müssen Ihren Antrag innerhalb von 90 Tagen nach Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit stellen. Andernfalls erhalten Sie Ihre Leistung erst ab dem Datum der Antragstellung.

Sind Sie während Ihrer Zugehörigkeit zur Überseeischen Sozialen Sicherheit arbeitsunfähig geworden und wurde Ihre Arbeitsunfähigkeit über Ihre Zugehörigkeit hinaus verlängert? Sie können Ihren Antrag für eine Leistung bis zu drei Jahre nach Ihrer letzten Beitragszahlung stellen.

Unfälle: Ausnahmen

Bei Unfällen gibt es allerdings einige Ausnahmen. Sie bekommen keine Leistung für

  • einen Arbeitsunfall,
  • einen Unfall aufgrund eines vorsätzlichen Fehlers,
  • einen Unfall während einer bezahlten Sportaktivität oder
  • einen Unfall aufgrund der aktiven Teilnahme an einem Krieg oder Bürgerkrieg.

Sonstige Vorteile

Sie sind zusätzlich geschützt, wenn Sie von unserer Einrichtung als arbeitsunfähig oder invalide anerkannt werden. Die Überseeische Soziale Sicherheit bietet Ihnen in diesem Fall:

  • den Schutz Ihrer Rente. Wenn Sie vor Ihrem 65. Geburtstag krank oder invalide waren und seit weniger als 20 Jahren Beiträge geleistet haben, verlieren Sie für diesen Zeitraum keine Rente.
  • den Restanspruch auf Erstattung der Kosten für medizinische Versorgun. Solange Sie arbeitsunfähig sind, erstatten wir Ihnen und Ihrer gesamten Familie diese Kosten gemäß den LIKIV-Tarifen. Sie müssen hierfür keinen zusätzlichen Beitrag leisten.

Mutterschaftsurlaub

Die Überseeische Soziale Sicherheit bietet Ihnen wie die belgische einen Mutterschaftsurlaub von 15 Wochen. Sie erhalten von Ihrer Versicherung eine Leistung für die Zeit, in der Sie nicht arbeiten. Ihr Mutterschaftsurlaub besteht aus einem Teil vor und einem Teil nach der Geburt.

Der pränatale Urlaub beginnt frühestens 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungsdatum. Wenn Sie später als erwartet entbinden, verlängert sich der pränatale Urlaub bis zur Geburt.

Der postnatale Urlaub beträgt 8 Wochen nach der Entbindung. Wenn Sie weniger als 7 Wochen vor der Geburt pränatalen Urlaub genommen haben, können Sie Ihren postnatalen Urlaub um die Tage verlängern, die Sie nicht genommen haben.

Wie beantragen Sie den Mutterschaftsurlaub?

Sie müssen ihn selbst beantragen. Senden Sie uns dazu ein ärztliches Attest.

Wenn Ihr Kind geboren ist, senden Sie uns einen Auszug aus dem Geburtsregister.

Was ist nicht einbegriffen?

Dies bietet die Überseeische Soziale Sicherheit nicht:

  • Geburtsprämie oder Geburtsleistung,
  • Vaterschaftsurlaub oder Elternurlaub,
  • Stillurlaub.

Bedingungen

Um Geldleistungen bei Arbeitsunfähigkeit zu erhalten, müssen Sie:

  • zum Zeitpunkt Ihrer Berufsunfähigkeit, außer bei Unfall, schon 6 Monate Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben und
  • für Staatsangehörige von Ländern außerhalb des EWR oder der Schweiz: Ihren Wohnsitz in der Europaïschen Union (mit Ausnahme von Dänemark) haben.

Berechnung der Leistung

Die Höhe der Leistung hängt ab von:

  • Ihren Beiträgen (Wenn Sie mindestens 36 Monate lang Beiträge geleistet haben, berücksichtigt die Überseeische Soziale Sicherheit die Summe Ihrer Beiträge),
  • der Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit (die Leistung erhöht sich nach einem Jahr um 50 %),
  • der Zusammensetzung Ihrer Familie (wenn die ÜSS Ihre Familie zu Lasten anerkennt, wird die Leistung erhöht),
  • ob Sie auf die Hilfe von Dritten angewiesen sind oder nicht und
  • alle Berufseinkommen und Einkünfte aus der sozialen Sicherheit (Auszahlung der Krankenversicherung, Arbeitslosenunterstützung, Rente...).

Beispiele laut Index

Aktualisiert
Monatliche Leistungshöhe am – erstes Jahr der Arbeitsunfähigkeit
Monatliche Beiträge Basisleistung Mit Familie oder Hilfe von Dritten
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bis  euro euro euro
Monatliche Leistungshöhe am – ab dem zweiten Jahr der Arbeitsunfähigkeit
Monatliche Beiträge Basisleistung Mit Familie oder Hilfe von Dritten
euro euro euro
euro euro euro
bis  euro euro euro
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