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Unsere digitale Dienstleistung

Sie können die Online-Dienste der Überseeischen Sozialen Sicherheit nutzen, indem Sie Ihre digitalen Schlüssel und Ihre My eBox aktivieren.

Mit digitalen Schlüsseln können Sie sich sicher bei Online-Diensten der Behörden anmelden. Am sichersten geht das mit Ihrer eID oder über itsme.

  • eID: Mit Ihrer eID (elektronischer Personalausweis) und einem Kartenlesegerät können Sie jederzeit und überall auf die Online-Dienste der Overseas Social Security Administration zugreifen. Haben Sie keine eID, ist diese nicht aktiv oder können Sie sich nicht mehr an Ihren persönlichen PIN-Code erinnern?
    Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnsitzes, wenn Sie sich noch in Belgien befinden.
    Sind Sie (bereits) im Ausland? Wenden Sie sich an das nächstgelegene Konsulat oder die Botschaft oder konsultieren Sie die Seite Personalausweis für Belgier im Ausland auf der Website des FÖD Auswärtige Angelegenheiten(neues Fenster).
  • itsme: Aktivieren Sie Ihr itsme-Konto. Alles, was Sie brauchen, ist Ihre belgische Bankkarte oder aktive eID, ein Kartenlesegerät und Ihr Smartphone. Besuchen Sie die itsme-Website(neues Fenster), um loszulegen. Sobald Sie itsme aktiviert haben, können Sie sich mit der itsme-App im Handumdrehen bei Online-Diensten der Behörden anmelden.

My eBox ist Ihr persönlicher digitaler Briefkasten, in dem Sie Dokumente von zahlreichen Behörden sicher empfangen und verwalten können. Auch für Sie als Expat ist das ideal, um jederzeit digital verbunden zu bleiben! Um Ihre My eBox zu aktivieren, benötigen Sie lediglich eine eID oder ein itsme-Konto. Rufen Sie die Website My eBox(neues Fenster) auf, um Ihre Mailbox zu aktivieren, und schon können Sie alle erforderlichen Dokumente erhalten.

Wenn Sie derzeit per E-Mail mit dem Überseeische Soziale Sicherheit kommunizieren, empfehlen wir Ihnen trotzdem, mit uns über My eBox zu kommunizieren. Dies ist ein sicherer Weg, um Ihre persönlichen Informationen digital auszutauschen. Nicht nur mit der Überseeische Soziale Sicherheit, sondern mit verschiedenen öffentlichen Diensten. Von nun an wird dies der Sammelpunkt für alle Ihre behördlichen Dokumente sein.

Veränderungen an Ihrer persönlichen oder beruflichen Situation

Das hängt davon ab, wie lange Sie sich im Ausland aufhalten werden:

  • Wenn Sie sich bis zu 1 Jahr im Ausland aufhalten, können Sie Ihren Wohnsitz in Belgien behalten. Informieren Sie Ihre Gemeindeverwaltung über Ihre vorübergehende Abwesenheit und geben Sie Ihre Adresse an.
  • Bleiben Sie länger als ein Jahr im Ausland? In diesem Fall behalten Sie Ihren belgischen Wohnsitz nicht bei, sondern lassen Ihren Wohnsitz an Ihrer ausländischen Adresse bei der Botschaft oder dem Konsulat des Wohnsitzlandes eintragen.

Als Sie sich angemeldet haben, haben Sie bestimmte Kontaktdaten und andere persönliche Informationen angegeben. Es ist wichtig, dass diese auf dem neuesten Stand gehalten werden, damit wir Sie im Bedarfsfall schnell erreichen können. Bitte informieren Sie uns daher per E-Mail oder telefonisch über Änderungen von Telefonnummer, Adresse, E-Mail-Adresse, Kontodaten usw.

Auf der Kontaktseite finden Sie alle unsere Kontaktdaten.

Falls Sie dies noch nicht getan haben, sollten Sie My eBox aktivieren. So sind Sie immer erreichbar, egal wo Sie sind. Schauen Sie auf der My eBox Website(neues Fenster), um Ihr elektronisches Postfach zu aktivieren

Eine Veränderung an Ihrer familiären Situation kann sich auf Ihre Mitgliedschaft auswirken. Wenden Sie sich also an uns, damit wir dafür sorgen können, dass alle Ihre Angehörigen den korrekten Versicherungsschutz haben.

Auf der Kontaktseite finden Sie alle unsere Kontaktdaten.

Ändert sich etwas an Ihrer beruflichen Situation? Werden Sie befördert, wechseln Sie den Arbeitgeber oder die Arbeitsadresse? Dann geben Sie uns Bescheid.

Auf der Kontaktseite finden Sie alle unsere Kontaktdaten.

Wenn dies der Fall ist, setzen Sie sich bitte so schnell wie möglich mit der Überseeische Soziale Sicherheit in Verbindung, da Sie dann kein Mitglied mehr sein können.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Vorbereitung Ihrer Wiedereingliederung in Belgien, dem EWR, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich.

  • Sind Sie als Privatperson Mitglied? Beantragen Sie die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft mit dem Formular Antrag auf Beendigung der Mitgliedschaft (auf Französisch)(.pdf-neues Fenster).
  • Sind Sie Mitglied über Ihren Arbeitgeber? Dann bitten Sie Ihren Arbeitgeber, sich an die Überseeische Soziale Sicherheit zu wenden.
  • Mitgliedschaftsbescheinigungen: Falls erforderlich, stellen wir Ihnen eine Mitgliedschaftsbescheinigung aus. Diese Bescheinigung wird Ihnen Kontinuität bei Ihrer Wiedereingliederung in Belgien bieten. Achtung! Die Überseeische Soziale Sicherheit stellt Ihnen erst dann eine Bescheinigung aus, wenn Sie alle Beiträge an die Überseeische Soziale Sicherheit gezahlt haben.

Für Arbeitgeber

Unsere Versicherungen für Unternehmen sind ähnlich wie die für Privatpersonen.

Das Basispaket:

  • eine Rentenversicherung,
  • eine Gesundheitspflege-, Arbeitsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Mutterschaftsversicherung, und
  • eine aufgeschobene Gesundheitspflegeversicherung

Zusätzliche Versicherungen:

Sie schließen einen kollektiven Vertrag mit der Überseeischen Sozialen Sicherheit ab. Darin legen Sie fest, ob Sie nur das Basispaket oder ggf. auch zusätzliche Versicherungen anbieten. Es ist auch möglich, nur eine(n) ArbeitnehmerIn zu versichern.

Die Höhe des Beitrags bestimmen Sie weitgehend selbst.

Für das Basispaket zahlen Sie monatlich einen Betrag zwischen und Euro ein. Die Höhe des Betrags bestimmt die Höhe der Rente Ihres Arbeitnehmers bzw. Ihrer Arbeitsnehmerin. Verwenden Sie unser Simulationstool, um zu erfahren, welcher Beitrag welche Rente ergibt.

Der Beitrag verteilt sich wie folgt:

  • 70 % für die Finanzierung der Ruhestands- und Hinterbliebenenrente nach dem Prinzip der individuellen Eigenkapitalisierung.
  • 20,5 % für die Finanzierung von Solidaritätsleistungen wie die Indexierung.
  • 6,9 % für die Finanzierung der aufgeschobenen Gesundheitspflegeversicherung.
  • 2,6 % für die Finanzierung der Kranken- und Invalidenversicherung.

Über die Beiträge

Sie arbeiten oder werden demnächst außerhalb des EWR, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs arbeiten. Und suchen eine zuverlässige Sozialversicherung für sich und möglicherweise Ihre Familie.

Informieren Sie sich auf der Seite zum Beitritt für Privatpersonen.

Nein. Der Beitrag ist ebenso wie die Rente an den Index gebunden. Er ist also von den Lebenshaltungskosten abhängig. Der Zeitpunkt der Änderung ist daher nicht vorhersehbar. In den letzten Jahren wurde er ungefähr alle anderthalb Jahre angepasst.

Beiträge für zusätzliche Versicherungsverträge sind nie steuerlich absetzbar.

Aber: Haben Sie Ihren Wohnsitz in Belgien behalten, zahlen Sie dort Ihre Steuern und sind Sie individuell der Überseeischen Sozialen Sicherheit angeschlossen? In diesem Fall können Sie Ihre Beiträge von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen absetzen. Die Überseeische Soziale Sicherheit stellt Ihnen hierfür auf Anfrage eine Bescheinigung aus. Die endgültige Entscheidung über die Abzugsfähigkeit Ihrer Beiträge liegt bei Ihrem Finanzamt. Wenden Sie sich daher an Ihr örtliches Finanzamt, um eine endgültige Antwort zu erhalten.

Meine Rente

Die Höhe Ihrer Ruhestandsrente richtet sich nach:

  • der Höhe Ihres Beitrags,
  • der Anzahl der Jahre, in denen Sie Beiträge gezahlt haben,
  • dem Alter, in dem Sie angefangen haben, Ihre Beiträge zu zahlen,
  • dem Alter, in dem Sie in die Rente gehen.

Verwenden Sie unseren Simulator, um zu erfahren, welcher Beitrag welche Rente ergibt.

Mit 65 Jahren.

Sie können ab dem 60. Lebensjahr auch vorzeitig in den Ruhestand treten, die Rente wird dann jedoch proportional gekürzt.

Mehr zur Ruhestandsrente der Überseeischen Sozialen Sicherheit

Die Hinterbliebenenrente richtet sich nach der Höhe der Rente Ihres verstorbenen Ehepartners bzw. Ihrer verstorbenen Ehepartnerin. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Altersunterschieds zwischen den EhepartnernInnen.

Mehr über die Hinterbliebenenrente der Überseeischen Sozialen Sicherheit

Nein. Sie müssen Ihre Rente immer selbst beantragen, 4 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn.

Mutterschaft und Vaterschaft

Nein. Das Vaterschafts- oder Adoptionsurlaubssystem wurde in das belgische Krankenversicherungssystem aufgenommen, gilt jedoch nicht für die Überseeische Soziale Sicherheit.

Der Mutterschaftsurlaub der Überseeischen Sozialen Sicherheit kann für 15 Wochen gewährt werden: 7 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.

In der belgischen Krankenversicherung sind Sie grundsätzlich verpflichtet, Ihre pränatale Ruhezeit ab dem 7. Tag vor Ihrem voraussichtlichen Entbindungstermin zu nehmen. Diese Verpflichtung gilt nicht für die Überseeische Soziale Sicherheit.

Zusätzliche Versicherungen

Die Kranken- und Invalidenversicherung gibt Ihnen das Recht auf eine Leistung, sobald Sie arbeitsunfähig werden. Mit dem zusätzlichen Versicherungsvertrag Unfälle außerhalb des Dienstes erhalten Sie auch ein Tagegeld ab dem 31. Arbeitsunfähigkeitstag.

Die Kranken- und Invalidenversicherung erstattet die Kosten für Gesundheitspflege entsprechend den LIKIV-Tarifen. Mit dem zusätzlichen Versicherungsvertrag Unfälle außerhalb des Dienstes werden die Kosten in voller Höhe erstattet, ebenso wie die Transport- und Repatriierungskosten infolge Ihres Unfalls. Darüber hinaus wird eine Entschädigung bei bleibender Arbeitsunfähigkeit und im Todesfall eine Teilnahme an den Bestattungskosten und eine jährliche Rente für die Begünstigten gewährt.

Die zusätzlichen Versicherungen der Überseeischen Sozialen Sicherheit (ÜSS) bieten eine weltweite Deckung.

Hinweis: Sie sollten die Länder, in denen Sie beitreten können, nicht mit den Ländern verwechseln, in denen Sie versichert sind.

Als Bedingung für den Beitritt gilt, dass Sie außerhalb der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs arbeiten.

Es gibt diesbezüglich jedoch einige Ausnahmefälle.

Um zu bestimmen, ob Sie der Überseeischen Sozialen Sicherheit (ÜSS) beitreten können oder nicht, soll ein Unterschied zwischen den Gebieten in äußerster Randlage (GÄR) und den überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten (ÜLG) gemacht werden.

Was sind Gebiete in äußerster Randlage (GÄR)?

Die Gebiete in äußerster Randlage sind geographisch weit von der Europäischen Union entfernt aber gehören zur EU. Dies hat zur Folge, dass in diesen Gebieten die europäischen Gesetze, Rechte und Verpflichtungen anwendbar sind.

Falls Sie in einem Gebiet in äußerster Randlage arbeiten werden, können Sie der ÜSS nicht beitreten.

Land Gebiete in äußerster Randlage
Portugal
  • Die Azoren
  • Madeira
Spanien
  • Die Kanarischen Inseln
Frankreich
  • Guadeloupe
  • Französisch-Guyana
  • Martinique
  • Mayotte
  • Réunion
  • Saint-Martin
Die folgenden Gebiete sind Gebiete in äußerster Randlage

Was sind die überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)?

Die überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) sind Länder und Gebiete, die der Europäischen Union selber nicht angehören aber Sonderbeziehungen zu den europäischen Mitgliedstaaten Dänemark, Frankreich und die Niederlande haben, sowie eine Reihe von Gebieten, die besondere Beziehungen zum Vereinigten Königreich haben.

Falls Sie sich entscheiden, in einem dieser ÜLG zu arbeiten, können Sie sich aber wohl der ÜSS anschließen.

Land Überseeische Länder und Hoheitsgebiete
Dänemark
  • Grönland
Frankreich
  • Die Französischen Süd – und Antarktisgebiete
  • Französisch-Polynesien
  • Neukaledonien
  • Saint-Barthélemy
  • Saint-Pierre und Miquelon
  • Wallis und Futuna
Die Niederlande
  • Aruba
  • Curação
  • Sint Maarten (der niederländische Teil)
  • Die Karibischen Niederlande (Bonaire, Sint Eustatius und Saba)
Das Vereinigte Königreich
  • Die Insel Man
  • Guernsey
  • Jersey
Die folgenden Gebiete sind überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG):

Beispiele

  • Sie arbeiten in Frankreich. Sie können der Überseeischen Sozialen Sicherheit nicht beitreten. Sie sind demnach nicht zur Deckung durch die Überseeische Soziale Sicherheit berechtigt.
  • Sie arbeiten im Kongo. Sie können der Überseeischen Sozialen Sicherheit beitreten. Falls Sie sich für das Basispaket und die zusätzliche Versicherung Gesundheitspflege entschieden haben, werden Sie durch diese Versicherung weltweit für Ihre medizinischen Kosten gedeckt sein und dies auch wenn Sie zum Beispiel nach Spanien auf Urlaub gehen.

Folgen des Brexit

Wenn Sie der ÜSS bis zum 31/12/2020 beitreten, ändert sich nichts. Wenn Sie ab dem 1/1/2021 beitreten wollen, gelten besondere Bedingungen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum Brexit.

Staatsangehörige des EWR und der Schweiz, die sich bereits vor dem 1/1/2021 im Vereinigten Königreich aufgehalten haben, behalten ihre erworbenen Rechte. Wenn Sie jedoch vor oder ab dem 01/01/2021 im Vereinigten Königreich arbeiten, können Sie nicht der ÜSS beitreten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum Brexit.

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