Eine Person zu Lasten dem Vertrag „Gesundheitspflege“ beitreten lassen
Haben Sie eine oder mehrere Personen zu Lasten (EhepartnerIn, Kind usw.)? Diese Personen können Ihren Vertrag „Gesundheitspflegeversicherung“ beanspruchen, vorausgesetzt, dass Ihre Akte korrekt ausgefüllt ist. Sie können dazu das Online-Formular Mitgliedschaft von Personen zu Lasten(neues Fenster) verwenden. Hier sind die Dokumente, die vorbereitet werden müssen.
EhepartnerIn oder LebenspartnerIn zu Lasten
Hier sind die Dokumente, die von Ihnen angefordert werden:
- eine Bescheinigung Ihrer letzten Krankenkasse oder einer ähnlichen (belgischen oder ausländischen) Organisation mit Angabe des Datums, an dem die Personen nicht mehr zu Lasten genommen wurden. Diese Bescheinigung muss im Falle einer Laufbahnunterbrechung mit Entschädigung durch das LfA nicht übermittelt werden;
- im Falle einer Laufbahnunterbrechung: Dokument C62 des LfA;
- das Dokument „Erklärung Einkommen - Personen zu Lasten – Formular Modell 8“ (auf Französisch)(.pdf-neues Fenster).
Wenn die Person zu Lasten Ihr(e) EhepartnerIn ist, müssen Sie einen Auszug aus Ihrer Eheurkunde vorlegen, der von den belgischen Behörden legalisiert wurde, wenn die Ehe nicht in Belgien geschlossen wurde.
Wenn die Person zu Lasten eine LebenspartnerIn ist, mussen Sie eine Erklärung der lokalen Behörden vorlegen, aus der hervorgeht, dass Sie seit mehr als 6 Monaten mit dem Versicherten zusammenleben, es sei denn, Sie sind bereits seit 6 Monaten offiziell als Lebenspartner in Belgien registriert.
Kinder und Enkelkinder
Hier sind die Dokumente, die vorgelegt werden müssen:
- eine von den belgischen Behörden legalisierte Geburtsurkunde, wenn das Kind im Ausland geboren wurde.
- jedes Jahr ein Schulabschluss oder eine Lehrvertragsbescheinigung, wenn die Kinder oder Enkelkinder über 18 und unter 25 Jahre alt sind.
- für die Enkelkinder: jedes Dokument, aus dem hervorgeht, dass sie tatsächlich zu Lasten sind.