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Das Basispaket der Überseeische Soziale Sicherheit setzt sich aus drei Versicherungen zusammen:

  • eine Rentenversicherung,
  • eine Arbeitsunfähigkeits- und Invaliditätsversicherung (einschließlich Mutterschutz) und
  • eine zeitversetzt wirksame Krankenversicherung.

Wenn Sie der Überseeische Soziale Sicherheit Sozialen Sicherheit beitreten, werden Ihre Dienstjahre außerhalb des EWR, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs auf Ihre Rentenansprüche angerechnet.

Das Basispaket umfasst immer diese drei Versicherungen, es sei denn, Sie sind Staatsangehöriger eines Landes, das nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)(neues Fenster) oder der Schweiz angehört.

Wann sind Sie über die Überseeische Soziale Sicherheit versichert?

Bei entsprechender Beitragszahlung sind Ihre Beschäftigten in folgenden Fällen versichert:

  • während Sie in einem Land außerhalb des EWR, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs arbeiten;
  • während Sie vorübergehend (höchstens sechs Monate lang) von Ihrer Stelle in Übersee in ein EWR-Land (außer Belgien), die Schweiz oder das Vereinigte Königreich entsendet werden und Ihnen hierzu eine A1-Bescheinigung(neues Fenster) ausgestellt wird;
  • während Ihres Urlaubs, in jedem beliebigen Land weltweit (für vertragsgemäße Urlaubszeiten, die unmittelbar auf die oben genannten Zeiträume folgen);
  • auf Ihren expliziten Wunsch hin, vorausgesetzt, Sie üben keine andere Erwerbstätigkeit aus und einer der oben aufgeführten Zeiträume liegt höchstens 12 Monate zurück (Achtung: Der Bezug von Arbeitslosengeld gilt in diesem Fall als Erwerbstätigkeit).

Wer kann beitreten?

Die Überseeische Soziale Sicherheit kommt für Sie in Frage, wenn Sie außerhalb des EWR(neues Fenster), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs arbeiten. Zum Abschluss der Versicherung müssen Sie

  • Belgier/in sein oder
  • die Staatsangehörigkeit eines EWR-Mitgliedstaats oder der Schweiz besitzen oder
  • als Staatsangehörige(r) eines anderen Landes für den belgischen Staat, eine Region, Sprachgemeinschaft oder ein Unternehmen mit Hauptsitz in Belgien arbeiten.

Hinweis für Staatsangehörige aus dem EWR (außer Belgien) und der Schweiz

Behalten Sie als Expat Ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat des EWR (außer Belgien) oder der Schweiz? Dann können Sie nur dann der belgischen Überseeische Soziale Sicherheit beitreten, wenn Ihr Wohnsitzland keine verpflichtende Sozialversicherung für Expats anbietet, die im EWR, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich arbeiten.

Kein(e) Staatsangehörige(r) des EWR oder der Schweiz?

Für Sie sieht das Basispaket etwas anders aus. Alles zu den drei Beitrittsstufen können Sie auf der Seite Staatsangehörige außerhalb des EWR und der Schweiz nachlesen.

Wie viel kostet es mich?

Die Höhe Ihrer Beiträge legen Sie teilweise selbst fest. Es gibt Vorgaben für den Mindestbeitrag und den Höchstbeitrag. Die Höhe Ihres Beitrags wirkt sich vor allem auf die Höhe Ihrer Rente aus. Ihre Leistungen im Fall von Krankheit oder Invalidität fallen ebenfalls höher aus, wenn Sie höhere Beiträge zahlen.

Der monatliche Basisbeitrag liegt zwischen und Euro.

Sind Sie Staatsangehörige(r) eines Landes außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz? Dann kommen andere Beitragsformeln für Sie in Frage. Sie finden sie in der Rubrik Staatsangehörige außerhalb des EWR oder der Schweiz.

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