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Kontaktüber unsere Kontaktseite
Meine Rente beantragen
Hat die Überseeische Soziale Sicherheit alle korrekten Daten zu Ihrer Person?
Es ist wichtig, dass Sie der Überseeische Soziale Sicherheit jede Änderung Ihrer persönlichen oder beruflichen Situation so schnell wie möglich mitteilen. Kontaktdaten, Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Änderung der familiären Situation, berufliche Veränderungen usw. Lassen Sie es uns wissen, damit wir Sie immer gut erreichen können und Ihre Rentenansprüche immer korrekt sind. Bitte besuchen Sie die Seite Ändert sich etwas an Ihrer persönlichen oder beruflichen Situation? für weitere Informationen.
Wie beantrage ich meine Ruhestandsrente oder meine Hinterbliebenenrente?
Möchten Sie eine Ruhestandsrente oder Hinterbliebenenrente beantragen? Füllen Sie hierzu frühestens 4 Monate vor Ihrem Rentenantritt das Online-Formular aus.
Formular für Rentenantrag öffnen(neues Fenster)
Zugang zum Formular erhalten
Melden Sie sich mit Ihrer eID, über itsme, per Token oder mit einem einmaligen per App generierten Code an, um die gesicherte Version des Formulars zu nutzen. Einige Angaben sind dann bereits für Sie ausgefüllt.
Verwenden Sie die nicht-gesicherte Version des Formulars? In diesem Fall benötigen wir einen Scan Ihres Identitätsnachweises.
Antrag der Hinterbliebenenrente in Kombination mit der Waisenrente?
Möchten Sie eine Hinterbliebenenrente in Kombination mit einer Waisenrente beantragen?
In diesem Fall folgen Sie dem unten beschriebenen Verfahren, ohne das Online-Formular zu verwenden.
Wie beantrage ich meine Waisenrente oder eine Hinterbliebenenrente in Kombination mit einer Waisenrente?
Um eine Waisenrente oder eine Hinterbliebenenrente in Kombination mit einer Waisenrente zu beantragen, sollen Sie die nachfolgenden Papierformulare ausfüllen, eine Reihe von Unterlagen beifügen und uns diese per Post zusenden.
Erforderliche Dokumente
Sie wohnen in Belgien
Hier sind die Dokumente, die ausgefüllt werden müssen:
- Antrag auf Hinterbliebenen- und Waisenrente (Belgien)(.pdf-neues Fenster)
- Dokument zur Ermittlung der Sozialbeiträge(.pdf-neues Fenster)
- Dokument zur Ermittlung des Berufssteuervorabzugs(.pdf-neues Fenster)
- Bankformular (Belgien), ebenfalls von der Bank zu unterzeichnen (auf Französisch)(.pdf-neues Fenster)
Sie wohnen in der Europäischen Union
Hier sind die Dokumente, die ausgefüllt werden müssen:
- Antrag auf Hinterbliebenen- und Waisenrente (Ausland)(.pdf-neues Fenster)
- Dokument zur Ermittlung der Sozialbeiträge(.pdf-neues Fenster)
- Dokument zur Ermittlung des Berufssteuervorabzugs(.pdf-neues Fenster)
- Bankformular (Europäische Union), ebenfalls von der Bank zu unterzeichnen (auf Französisch)(.pdf-neues Fenster)
Sie wohnen außerhalb der Europäischen Union
Hier sind die Dokumente, die ausgefüllt werden müssen:
- Antrag auf Hinterbliebenen- und Waisenrente (Ausland)(.pdf-neues Fenster)
- Dokument zur Ermittlung der Sozialbeiträge(.pdf-neues Fenster)
- Dokument zur Ermittlung des Berufssteuervorabzugs(.pdf-neues Fenster)
- Bankformular (außerhalb der Europäischen Union), ebenfalls von der Bank zu unterzeichnen(.pdf-neues Fenster)
Die Dokumente übermitteln
Senden Sie uns die ausgefüllten und unterschriebenen Dokumente per E-Mail oder per Einschreiben zu. Unsere Kontaktdaten (u.a. Postanschrift und E-Mail-Adresse) finden Sie auf der Seite Kontakt dieser Website.
Bitte beachten Sie: Das Bankformular kann von der Bank oder von Ihnen etwas später als die anderen Dokumente separat verschickt werden.
Haben Sie eine Frage zum Ausfüllen der Formulare und/oder der bereitzustellenden offiziellen Dokumente? Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf: Unsere Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Kontakt dieser Website.
Was geschieht mit der aufgeschobenen Gesundheitspflegeversicherung?
Der (die) überlebende EhepartnerIn oder die Waisen, die Leistungen erhalten, können Anspruch auf eine aufgeschobene Gesundheitspflegeversicherung haben, sofern:
- der verstorbene Versicherte mindestens 16 Jahre lang an der Versicherung, die durch das Gesetz vom 17. Juli 1963 über die Überseeische Soziale Sicherheit eingeführt wurde, teilgenommen hatte,
- der verstorbene Versicherte Staatsangehöriger eines der Mitgliedstaaten des EWR(neues Fenster) oder der Schweiz war, oder, falls dies nicht der Fall war, sein(e) überlebende(r) EhepartnerIn und/oder seine Waisen in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (ausgenommen Dänemark) wohnen.
Achtung! Nur die zugewiesenen Beiträge nach Artikel 17 könnten das Recht auf eine aufgeschobene Gesundheitspflegeversicherung geben. Nach Artikel 18 gezahlte Beiträge berechtigen nicht zu einer aufgeschobenen Gesundheitspflegeversicherung.
Um herauszufinden, ob Sie Anspruch auf diese Versicherung haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns: Unsere Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Kontakt dieser Website.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Aufgeschobene Gesundheitspflegeversicherung.
Wie kann ich als geschiedener Partner meine Rente beantragen?
Sind Sie der Meinung, dass Sie als geschiedener Partner Anspruch auf eine Rente haben? Wenden Sie sich dann an uns, um herauszufinden, ob Sie eine Rente beantragen können. Alle Kontaktinformationen finden Sie auf der Seite Kontakt dieser Website.
Wann und wie werde ich meine Rente erhalten?
Für weitere Informationen darüber, wie Ihre Rente ausgezahlt wird, besuchen Sie die Seite Meine Rente erhalten.