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Rückwirkender Beitritt
Sie können sich durch Zahlung einer sogenannten „Einmalprämie“ rückwirkend versichern. Auf diese Weise decken Sie nach den Ereignissen Zeiträume ab, für die Sie keinen Beitrag geleistet haben. Mit dieser Zahlungsart können Sie auch Ihren Beitrag aus der Vergangenheit und damit Ihre Rente erhöhen.
Es gibt zwei Bedingungen:
- Sie können die Prämie nur für das Basispaket zahlen und
- Sie haben in den rückwirkend zu deckenden Zeiträumen außerhalb des EWR, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs gearbeitet.
Lassen Sie Ihre „Einmalprämie“ berechnen: ergänzen Sie das Formular Antrag auf Berechnung einer Einmalprämie (auf Französisch)(.pdf-neues Fenster) und senden Sie es uns. Sie haben die Wahl zwischen zwei Formeln: der vollen „Einmalprämie“ oder 9/10 der Prämie (ohne aufgeschobene Gesundheitspflegeversicherung).
Detailbedingungen der „Einmalprämie“
Mit der „Einmalprämie“ leisten Sie rückwirkend einen Beitrag zu:
- Ihrer Alters- und Hinterbliebenenversicherung
- Ihrer Kranken- und Invalidenversicherung und
- Ihrer aufgeschobenen Gesundheitspflegeversicherung.
Die Prämie gilt für alle beruflichen Tätigkeiten. Sie können sie auch als Ergänzung zu zuvor bezahlten Beiträgen bezahlen, die den Höchstbetrag nicht erreicht haben.
Die Prämie darf nur die Zeiträume abdecken, in denen Sie die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Überseeische Soziale Sicherheit erfüllt haben:
- Sie haben in einem Land außerhalb des EWR, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs gearbeitet, und
- Sie waren vorübergehend (maximal 6 Monate) von Ihrem Auslandsposten aus mit einem A1-Zertifikat(neues Fenster) in ein EWR-Land, in die Schweiz oder ins Vereinigte Königreich abgesandt (für diese Zeiträume können Sie nur einen Zuschlag zahlen),
- Sie waren in vertraglichem Urlaub und der Urlaub folgte unmittelbar auf die oben genannten Zeiträume, und
- Sie üben keine andere Erwerbstätigkeit aus und einer der oben aufgeführten Zeiträume liegt höchstens 12 Monate zurück (Achtung: Der Bezug von Arbeitslosengeld gilt in diesem Fall als Erwerbstätigkeit.)
Sie können nur für die Zeiträume c oder d einzahlen, wenn sie unmittelbar auf einen Zeitraum a folgen.
Eine „Einmalprämie“ versichert Sie rückwirkend, entlastet Sie jedoch nicht von Wartezeiten, zum Beispiel um eine Kranken- oder Invaliditätsleistung zu erhalten.
Mit der Prämie können Sie auch eine Rente für die Studienjahre nach Ihrem zwanzigsten Geburtstag erhalten.
Es gibt drei Bedingungen:
- Sie müssen Ihre erste berufliche Tätigkeit nach Ihrem Studium in einem Land ausüben oder ausgeübt haben, in dem Sie Anspruch auf die Überseeische Soziale Sicherheit haben,
- Sie haben Ihr ganzes Studium im Vollzeitunterricht absolviert, und
- Sie müssen die „Einmalprämie“ innerhalb von 15 Jahren nach Ihrer ersten Teilnahme an der Überseeischen Sozialen Sicherheit bezahlen.
Für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber können Sie Ihren Beschäftigten (mit Staatsangehörigkeit des EWR, außer wenn sich Ihr Sitz in Belgien befindet), die außerhalb des EWR, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs gearbeitet haben, einen rückwirkenden Beitritt zur Überseeischen Sozialen Sicherheit anbieten.