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Wer kann beitreten?

Auch wenn Sie Staatsangehörige(r) eines Landes außerhalb des EWR oder der Schweiz sind, können Sie der belgischen Überseeischen Sozialen Sicherheit beitreten. Voraussetzung ist, dass Sie für den belgischen Staat, die belgischen Regionen oder Gemeinschaften, oder für ein Unternehmen mit Sitz in Belgien arbeiten.

Mitgliedschaftsstufen

Es gibt drei mögliche Mitgliedschaftsstufen für Sie:

  • 17: volle Mitgliedschaft. Sie zahlen den vollen Beitrag.
  • 18a: 9/10-Mitgliedschaft. Sie zahlen 9/10 des vollen Beitrags.
  • 18b: 8/10-Mitgliedschaft. Sie zahlen 8/10 des vollen Beitrags.

Wir bieten die Teilformeln 18a und 18b an, weil das Basispaket 17 für Sie als AusländerIn drei Einschränkungen hat:

  • Die Altersrenten werden nicht an den Index gebunden, es sei denn, Sie haben einen gesetzlichen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Dänemarks).
  • Die Witwenrenten wie auch die Waisenzulagen werden nicht an den Index gebunden, es sei denn, die Witwe oder der Waise sind :
    • Staatsangehörige eines Mitgliedstaats des EWR oder der Schweiz, oder
    • sie haben einen gesetzlichen Wohnsitz in der Europäischen Union (mit Ausnahme Dänemarks).
  • Sie erhalten Ihr Kranken- und Invaliditätsgeld sowie Ihren Anspruch auf die aufgeschobene Gesundheitspflegeversicherung nur, wenn Sie sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Dänemarks) aufhalten.

Wählen Sie daher die Formel, die Ihrer Situation am besten entspricht:

Sie bekommen: 17 18a 18b
Ruhestandsrente ja ja ja
Witwen- oder Witwerrente ja ja ja
Waisenrente ja ja ja
Urlaubsgeld für RentnerInnen ja ja nein
Kranken- und Invalidenversicherung, wenn Sie sich innerhalb der Europaïschen Union (mit Ausnahme Dänemarks) aufhalten. ja nein nein
Aufgeschobene Gesundheitspflegeversicherung, wenn Sie sich innerhalb der Europaïschen Union (mit Ausnahme Dänemarks) aufhalten. ja nein nein
ergänzende Rente 17 % oder 10 % der Rente 10 % der Rente nein
Sie bekommen:
Ruhestandspension
17 ja
18a ja
18b ja
Witwenpension
17 ja
18a ja
18b ja
Waisenrente
17 ja
18a ja
18b ja
Urlaubsgeld für Pensionierte
17 ja
18a ja
18b nein
Kranken- und Invalidenversicherung, wenn Sie sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Dänemarks und des Vereinigten Königreichs) aufhalten.
17 ja
18a nein
18b nein
aufgeschobene Gesundheitspflegeversicherung, wenn Sie sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Dänemarks und des Vereinigten Königreichs) aufhalten.
17 ja
18a nein
18b nein
Ergänzende Pension
17 17 % oder 10 % der Pension
18a 10 % der Pension
18b nein

Die „Ergänzende Rente“ ist eine Vergütung, die Sie erhalten, weil Ihre Rente nicht indexiert ist.

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