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Aufgeschobene Gesundheitspflegeversicherung: Welche Personen können als Personen zu Lasten anerkannt werden
Um als Person zu Lasten des (der) Versicherungsnehmer(in)s zu gelten und somit in den Genuss seiner (ihrer) Vorteile zu kommen, muss der (die) EhepartnerIn oder der (die) MitbewohnerIn bestimmte Bedingungen erfüllen und ggf. bestimmte Dokumente vorlegen.
Bedingungen, die erfüllt werden müssen
Der (die) EhepartnerIn oder MitbewohnerIn muss alle folgenden Bedingungen erfüllen:
- unter dem gleichen Dach wie der Versicherungsnehmer domiziliert sein: d.h. unter der gleichen Adresse in den Bevölkerungsregistern eingetragen sein,
- Ein Bruttomonatseinkommen haben. Den Höchstbetrag finden Sie auf der Website des NIHDI (auf Französisch)(neues Fenster),
- keine Versicherung beanspruchen zu können, die die Gesundheitskosten in einem gesetzlichen, privaten oder behördlichen System (z.B. Unesco, FAO usw.), sei es in Belgien oder im Ausland, erstattet.
Dokumente zur Belegung
Hier sind die Dokumente, die Sie für den (die) Ehepartner oder MitbewohnerIn bereitstellen müssen:
- Sind Sie beide im Ausland wohnhaft? Fügen Sie die folgenden Dokumente hinzu:
- eine Bescheinigung der belgischen Botschaft oder der lokalen Behörde (Gemeinde, Stadtverwaltung) über die Zusammensetzung des Haushalts, wenn Sie nicht die belgische Staatsangehörigkeit besitzen und
- eine Kopie des letzten Steuerbelegs im Wohnsitzland sowie Kopien von Kontoauszügen, aus denen die Einkommensbeträge hervorgehen, die der (die) EhepartnerIn oder MitbewohnerIn im Monat vor dem Antrag erhalten hat.
- Sind Sie beide in Belgien wohnhaft? Fügen Sie die folgenden Dokumente hinzu:
- eine Kopie des letzten Einkommenssteuerbescheids für Privatpersonen, und
- eine Kopie der Kontoauszüge, aus denen die Einkommensbeträge hervorgehen, die der (die) EhepartnerIn oder MitbewohnerIn im Monat vor dem Antrag erhalten hat.
- Hatte der (die) EhepartnerIn oder MitbewohnerIn eine belgische oder ausländische Versicherung, die die Gesundheitskosten erstattet? Wenn diese Versicherung beendet wird, fügen Sie eine Bescheinigung der Versicherungsanstalt hinzu, aus der das Datum hervorgeht, an dem der Anspruch endet.
Wenn Ihr Anspruch auf Kostenerstattung für die Gesundheitskosten zu Lasten des LSS initiiert wird, sind Sie Schließlich verpflichtet, dem Gesundheitsdienst jede Änderung Ihrer familiären oder beruflichen Situation, jede Änderung Ihrer Adresse, eine zusätzliche belgische oder ausländische Rente usw. … zu melden, , damit Ihre Akte so schnell wie möglich aktualisiert werden kann.