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Bei der Zahlung Ihrer Rente kann das LSS bestimmte Beträge einbehalten: Diese Einbehaltungen werden ausführlich in der Mitteilung bei der Zahlung Ihrer Pension angegeben.

Der Beitrag zugunsten des LIKIV

Dieser Beitrag dient der Finanzierung des belgischen medizinischen Versorgungssektors. Der Beitrag ersetzt keineswegs die Beiträge, die Sie an Ihre Krankenkasse zahlen, und gibt Ihnen keinen Anspruch auf die Erstattung der Kosten für medizinische Versorgung.

Der LIKIV-Beitrag

Der LIKIV-Beitrag am 01.11.2023 (in Euro)

Tarif ‚Alleinstehende’

Tarif „Alleinstehende“ – Der LIKIV-Beitrag am 01.11.2023 (in Euro)
P = monatlicher Bruttobetrag von sämtlichen Pensionen
Bruttopensionsbetrag Beitrag
Von 0 € bis 1 958,59 € 0 €
Von 1 958,60 € à 2 030,67 € P - 1 958,59 €
Ab 2 030,68 € 3,55 % von P

Diese Beträge wurden indexiert.

Tarif ‚Familienlasten’

Sie können den Tarif „Familienlasten“ genießen, wenn Sie zumindest eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie genießen eine Pension in einem anderem System, die aufgrund des Tarifs „Familienlasten“ berechnet wird.
  • Ihr(e) Ehepartner(in) genießt keine soziale Vergünstigung kraft belgischen oder ausländischen Rechtsvorschriften.
  • Die Einkünfte Ihre(s)(r) Ehepartner(s)(in) übertreffen den Maximalbetrag nicht, der im Pensionssystem für die Arbeitnehmer zugelassen ist.
  • Sie wohnen allein mit einem oder mehreren Kindern. Zumindest eins von ihnen hat Anspruch auf Kindergeld.

Im Zweifelsfall wenden Sie sich an den FPD.

Tarif „Familienlasten“ – Der LIKIV-Beitrag am 01.11.2023 (in Euro)
P = monatlicher Bruttobetrag von sämtlichen Pensionen
Bruttopensionsbetrag Beitrag
Von 0 € bis 2 321,20 € 0 €
Von 2 321,21 € bis 2 406,63 € P - 2 321,20 €
Ab 2 406,64 € 3,55 % von P

Diese Beträge wurden indexiert.

Wer kann vom LIKIV-Beitrag freigestellt werden?

Sie sind vom LIKIV-Beitrag1 freigestellt, wenn Sie die folgenden zwei Bedingungen erfüllen:

  • Sie wohnen im EWR(neues Fenster), oder in der Schweiz, aber nicht in Belgien und
  • Sie erhalten eine Pension zugunsten Ihres Wohnsitzstaats.

In diesem Fall schicken Sie dem FPD (Sozial- und Steuereinbehaltungen)(neues Fenster) einen Brief, in dem Sie bitten, den LIKIV-Beitrag zu streichen und ggf. die schon eingetriebenen Beiträge zurückzuzahlen.

Der FPD ist nämlich für die Gewährung dieser Freistellung zuständig. Dem Brief fügen Sie die folgenden Unterlagen bei:

  • Eine Bescheinigung der Rente, die Sie zulasten Ihres Wohnsitzstaats genießen. Diese Bescheinigung muss das Eingangsdatum Ihrer Rente erwähnen.
  • Eine Wohnsitzbescheinigung von diesem Land

Sie genießen mehrere Renten?

In diesem Fall kumuliert der FPD die Beträge und entscheidet dann, ob Sie dem Beitrag unterliegen.

Der Solidaritätsbeitrag

In Belgien wird von den Renten ein Solidaritätsbeitrag abgezogen. Dieser Beitrag wird nur von den Einrichtungen, die die gesetzlichen Renten zahlen, einbehalten. Das LSS zieht den Solidaritätsbeitrag immer von der LSS-Rente und erforderlichenfalls von Ihren Nebenleistungen ab.

Berechnung des Solidaritätsbeitrags

Wer berechnet den Solidaritätsbeitrag?

  • Sie erhalten eine Rente nur beim LSS: das LSS.
  • Sie erhalten eine Rente beim LSS und FPD: der FPD.
  • In den anderen Fällen: der FPD.

Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Einrichtung, die den Beitrag berechnet hat.

Der Solidaritätsbeitrag am 01.11.2023 (in Euro):

Tarif „Alleinstehende“

P = monatlicher Bruttobetrag von allen Pensionen zusammen
Bruttopensionsbetrag Beitrag
Von 0,01 € bis 3 100,61 € 0 %
Von 3 100,62 € bis 3 196,49 € (P - 3 100,61 €) : 2
Von 3 196,50 € bis 3 434,18 € 1,50 %
Von 3 434,19 € bis 3 469,95 € (P - 3 331,16 €) : 2
Ab 3 469,96 € 2 %

Diese Beträge wurden indexiert.

Tarif „Familienlasten“

Sie können den Tarif „Familienlasten“ genießen, wenn Sie zumindest eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie genießen eine Pension in einem anderem System, die aufgrund des Tarifs „mit Familienlasten“ berechnet wird.
  • Ihr(e) Ehepartner(in) genießt keine soziale Vergünstigung kraft belgischen oder ausländischen Rechtsvorschriften.
  • Die Einkünfte Ihre(s)(r) Ehepartner(s)(in) übertreffen den Maximalbetrag, der im Pensionssystem für die Arbeitnehmer zugelassen ist, nicht.
  • Sie wohnen allein mit einem oder mehreren Kindern. Zumindest eins von ihnen hat Anspruch auf Kindergeld
P = monatlicher Bruttobetrag von allen Pensionen zusammen
Bruttopensionsbetrag Beitrag
Von 0,01 € bis 3 584,69 € 0 %
Von 3 584,70 € bis 3 695,53 € (P - 3 584,69 €) : 2
Von 3 695,54 € bis 3 928,64 € 1,50 %
Von 3 928,65 € bis 3 969,56 € (P - 3 810,78 €) : 2
Ab 3 969,57 € 2 %

Diese Beträge wurden indexiert.

Wer kann vom Solidaritätsbeitrag freigestellt werden?

Sie sind vom Solidaritätsbeitrag freigestellt, wenn Sie in im EWR(neues Fenster) oder der Schweiz, aber nicht in Belgien wohnen.

Sie müssen dann eine Freistellung beim LSS beantragen und diesem Antrag eine Bescheinigung Ihres steuerlichen Wohnsitzes beifügen.

Der Berufssteuervorabzug

Vom LSS gezahlte Renten oder Ersatzeinkommen unterliegen der Einkommenssteuer. Das LSS behält diesen Vorabzug ein.

Was ist der Berufssteuervorabzug?

Der Berufssteuervorabzug ist ein Vorschuss auf die von jeder Zahlung abgezogene Steuer. Zu Beginn eines jeden Jahres schickt das LSS Ihnen eine Steuerkarte mit Angaben zu den im Laufe des vergangenen Jahres geleisteten Zahlungen. Bewahren Sie diese Karte sorgfältig auf. Sie wird Ihnen helfen, Ihre Einkommenssteuererklärung auszufüllen.

Sie sind der Meinung, dass der Berufssteuervorabzug auf Ihre Rente nicht ausreichend ist?

Sie wollen vermeiden, dass Sie am Ende des Steuerjahres einen zu hohen Steuerzuschlag zahlen müssen. In diesem Fall können Sie das LSS bitten, einen zusätzlichen Steuervorabzug auf Ihre Rente einzubehalten.

Schicken Sie uns ein Schreiben, in dem Sie den gewünschten zusätzlichen Betrag (pro Tranche von 5 Euro) angeben. Sie können diese Abzüge mit normaler Post stoppen oder ändern.

Sie genießen mehrere Renten?

Die Kumulierung von Ihren Einkünften wird nur dann in Betracht gezogen, wenn Sie zusätzlich zur LSSRente eine Rente zulasten einer anderen Einrichtung erhalten. Das LSS wendet dann den Abzug auf der Grundlage der FPD-Richtlinien an.

In Erwartung dieser Richtlinien wird das LSS den Vorabzug auf der Grundlage der Rentenbeträge beim LSS einbehalten.

Ihr Steuerwohnsitz befindet sich nicht in Belgien?

Die Generalverwaltung für das Steuerwesen beschreibt den Begriff „Gebietsansässigen“ im steuerlichen Sinne als: „derjenige, der seinen ständigen Wohnsitz sowie den Mittelpunkt seiner lebenswichtigen Interessen und den Ort, an dem er gewöhnlich wohnt, in dem Land errichtet, in dem er Steuern zahlt (in bestimmten Fällen kann auch die Nationalität eine Rolle spielen)“.

Einige Länder sind durch ein „Steuerabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung“ mit Belgien verbunden:

  • Wenn sich Ihr Steuerwohnsitz in einem dieser Länder befindet, ist es möglich, dass die Einkünfte, die Sie beim LSS erhalten, in Ihrem Wohnsitzstaat steuerpflichtig sind. In diesem Fall müssen Sie keine Steuern auf Ihre LSS-Rente in Belgien zahlen und werden wir daher keine Berufssteuervorabzug einbehalten. Selbstverständlich sind Sie verpflichtet, Ihre Einkünfte in Ihrem Wohnsitzstaat zu melden. Verfahren: Besorgen sie dem LSS eine Bescheinigung Ihres Steuerwohnsitzes.
  • Wenn sich Ihr Steuerwohnsitz nicht in einem dieser Länder befindet, bleiben Ihre Einkünfte in Belgien steuerpflichtig und muss der Berufssteuervorabzug einbehalten werden. Für alle weiteren Informationen können Sie sich an das LSS oder die Generalverwaltung für das Steuerwesen wenden.

Möchten Sie wissen, ob dies für Ihren Wohnsitzstaat der Fall ist? Kontaktieren Sie dann das LSS.

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