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Verschiedenes
Sind Ihre Kinder zwischen 18 und 24 Jahren und studieren sie noch? Senden Sie die Schulbescheinigung ein, damit sie als Personen zu Lasten anerkannt bleiben
Mit Beginn des neuen Schuljahres möchten wir alle Eltern mit studierenden Kindern zwischen 18 und 24 Jahren daran erinnern, dass diese nicht mehr automatisch als Personen zu Lasten anerkannt werden.
Ein Schuljahr in Europa und insbesondere in Belgien dauert normalerweise von September bis Juni. Informieren Sie die ÜSS bis zum 30. September durch eine Schulbescheinigung.
Sind Sie unsicher, ob dies auf Ihre Kinder zutrifft? Sehen Sie sich die Übersicht an:
Schulbescheinigung ja oder nein | Mitgliedschaft in einer belgischen Krankenkasse | Mitgliedschaft in der Überseeischen Sozialen Sicherheit |
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unter 18 Jahren | Eine Bescheinigung ist nicht erforderlich. | Eine Bescheinigung ist nicht erforderlich. |
18 Jahre bis 24 Jahre |
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über 24 Jahre | Es wird empfohlen, eine persönliche Mitgliedschaft in einer belgischen Krankenkasse abszuschließen. | Eine persönliche Mitgliedschaft in der ÜSS ist möglich, wenn Sie eine berufliche Tätigkeit außerhalb des EWR, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs ausüben. |
Haben Sie Fragen zu der Bescheinigung, die Sie benötigen? Möchten Sie wissen, ob sie in einer anderen Sprache ausgestellt werden kann?
Kontaktieren Sie unsere Dienste gerne unter +32 2 509 90 99 oder overseas@onss.fgov.be.
Möchten Sie Ihre Reiseerfahrungen teilen?
Sind Sie ein Expat oder kennen Sie jemanden mit einer inspirierenden Auslandserfahrung? Dann kontaktieren Sie uns unter overseas-expat@onssrszlss.fgov.be. Wer weiß, vielleicht inspirieren Sie künftige Expats mit Ihrer Geschichte.