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Immer mehr Menschen wollen sich mit Nebenjobs im Gastgewerbe, in der Pflege oder im Einzelhandel etwas dazuverdienen. In den letzten zwei Jahren hat sich die Zahl der Flexi-Jobber in Belgien sogar verdoppelt. Außerdem wird das Flexi-Job-System 2024 auf andere Sektoren ausgeweitet. Aber wie sieht es mit den Expats aus? Können Sie als vorübergehende/r Rückkehrer/-in aus dem Ausland am Flexi-Job-System teilnehmen und die wachsenden Möglichkeiten nutzen?

Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen:

  • Gesetzlich festgelegte Sektoren

    Flexi-Jobs gibt es in mehreren gesetzlich definierten Sektoren, unter anderem im Gastgewerbe, im Einzelhandel oder im Pflegebereich, um nur einige zu nennen.

  • Beschäftigungsauflage

    Um für einen Flexi-Job infrage zu kommen, müssen Sie als Arbeitnehmer/-in im dritten Quartal (Quartal T-3) vor dem Quartal, in dem Sie einen Flexi-Job annehmen möchten (Quartal T), mindestens 4/5 Ihrer Arbeitszeit gearbeitet haben.

  • Die Rolle des LSS

    Wenn Sie einem Flexi-Job nachgehen, meldet Ihr Arbeitgeber diese Beschäftigung dem LSS über den Onlinedienst Dimona.

    Da die Beschäftigungsbedingung jedoch nur bei Personen, die in Belgien arbeiten, automatisch geprüft wird (und somit nicht bei Expats), erhält ihr Arbeitgeber eine Warnung, dass die Beschäftigungsbedingung nicht erfüllt ist.

  • Warnung und Klarstellung

    Es ist zu beachten, dass eine Warnung nicht sofort bedeutet, dass Sie die Beschäftigungsbedingung nicht erfüllen.

Was geschieht, wenn Ihr Arbeitgeber eine Warnung erhält?

Wenn Ihr Arbeitgeber in Dimona eine Warnung bezüglich Ihres Flexi-Jobs erhält, müssen Sie die Überseeische Soziale Sicherheit (ÜSS) über overseas@onss.fgov.be kontaktieren.

Nachdem das Problem gemeldet wurde, prüft die ÜSS, ob Sie als Expat über ausreichende Leistungen für das betreffende Quartal (Quartal T-3) verfügen. Das LSS stellt dann eine schriftliche Genehmigung oder Ablehnung für den Flexi-Job aus.

Wenn Ihr Arbeitgeber eine schriftliche Genehmigung vom LSS erhält, verschwindet die Warnung in Dimona nicht automatisch. Diese Warnung darf dann jedoch ignoriert werden.

Was können Sie als Expat selbst tun?

Als Expat können Sie sich auch selbst direkt an die ÜSS wenden, um zu erfahren, ob Sie für einen Flexi-Job infrage kommen. Wenden Sie sich an die ÜSS (overseas@onss.fgov.be), die sodann prüft, ob Sie im betreffenden Quartal (Quartal T-3) ausreichende Leistungen hatten. Das LSS erteilt Ihnen dann eine schriftliche Genehmigung oder Ablehnung für den Flexi-Job.

Bitte beachten Sie dass die Genehmigung nur für das Quartal gilt, für das sie erteilt wurde. Wenn Sie im nächsten Quartal ebenfalls einen Flexi-Job ausüben möchten, müssen Sie erneut einen Antrag stellen.

Also, worauf warten Sie noch? Entdecken Sie die Möglichkeiten eines Flexi-Jobs und bessern Sie Ihr Einkommen auf flexible Weise auf. Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an die Überseeische Soziale Sicherheit.

Möchten Sie Ihre Reiseerfahrungen teilen?

Sind Sie ein Expat oder kennen Sie jemanden mit einer inspirierenden Auslandserfahrung? Dann kontaktieren Sie uns unter overseas-expat@onssrszlss.fgov.be. Wer weiß, vielleicht inspirieren Sie künftige Expats mit Ihrer Geschichte.

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