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Versicherungsverlängerung ohne Berufstätigkeit
Wie Sie wissen, ist die Grundregel für die Teilnahme am System der Überseeischen Sozialen Sicherheit, dass Sie außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs eine berufliche Tätigkeit ausüben. Aber vielleicht sind Sie in Kürze für einen oder mehrere Monate arbeitslos.
In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder waren Sie durch Ihren Arbeitgeber im Rahmen eines „Kollektivvertrages“ für seine im Ausland tätigen Arbeitnehmer versichert und Ihr Arbeitgeber hat diesen Vertrag gekündigt. Oder Sie sind der ÜSS individuell beigetreten und vorübergehend nicht erwerbstätig (eine Pause zwischen zwei beruflichen Tätigkeiten, ein Sabbatjahr usw.).
Selbstverständlich können wir Ihnen in beiden Fällen eine Bescheinigung ausstellen, die es Ihnen ermöglicht, wieder in die belgische oder eine andere Krankenkasse Ihrer Wahl einzutreten. Sie können aber auch beschließen, während dieser Pause im Ausland zu bleiben oder sogar nach Belgien zurückzukehren, ohne sich wieder bei der örtlichen Sozialversicherung anzumelden.
In diesem Fall können Sie die
Sie sehen also, dass die Versicherungsverlängerung, die während Ihrer gesamten beruflichen Laufbahn im Ausland wiederholt werden kann, oftmals eine Verbindung zwischen verschiedenen Arbeitsperioden herstellt.
Achtung: Achten Sie darauf, dass Sie die Verlängerung innerhalb des Monats beantragen, in dem die Unterbrechung Ihrer Erwerbstätigkeit beginnt.
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