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Sozialschutz im Ausland

Generell unterliegen Sie immer den lokalen Gesetzen des Landes, in dem Sie wohnen und arbeiten – dies könnte implizieren, dass es dort keine soziale Sicherheit für Sie gibt.

Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz und des Vereinigten Königreichs gelten aber spezifische Regeln, die sicherstellen, dass es immer ein System der sozialen Sicherheit gibt, das auf Sie anwendbar ist.

Sollte es kein Abkommen zwischen Belgien und dem Land, wo Sie arbeiten werden, geben, bedeutet dies nicht, dass Belgien ganz aus dem Blickfeld verschwindet.

Arbeiten innerhalb Europas

Lokale Gesetze

Falls Sie in der Europäischen Wirtschaftsraums or der Schweiz arbeiten werden, fallen Sie automatisch in den Geltungsbereich des Systems der sozialen Sicherheit eines dieser Mitgliedstaats (27 Länder der EU, Liechtenstein, Norwegen und Island).

Auf der Grundlage der Gesetze der Vertragsstaaten wird bestimmt, wie Sie versichert werden, welche Leistungen hiermit verbunden sind und unter welchen Bedingungen diese Ihnen erteilt werden.

Um Ihre Sozialrechte zu behalten, müssen Sie demnach Sozialbeiträge in Ihrem neuen Beschäftigungsland zahlen. Sie vermeiden also, dass Sie Ihre Rechte ganz oder zum Teil verlieren, wenn Sie sich innerhalb des EWR und der Schweiz reisen.

Entsendung

Wenn Sie von Ihrem belgischen Arbeitgeber für einen befristeten Auftrag ins Ausland geschickt werden, können Sie beim Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS) einen Entsendeantrag stellen. Sie können hiermit weiterhin dem belgischen System der sozialen Sicherheit unterliegen.

Um hierfür in Betracht zu kommen, müssen Sie einige spezifische Regeln für entsandte Arbeitnehmer(neues Fenster) erfüllen.

Nachdem Sie eine Entsendung beantragt haben, wird das LSS prüfen, ob Sie dazu berechtigt sind.

Die Sicherheit aus der Heimat … auch außerhalb Europas

Falls Sie außerhalb des EWR, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs als belgischer oder europäischer Staatsangehöriger arbeiten werden, gibt es für Sie mehrere Möglichkeiten, um Ihren Sozialschutz zu gewährleisten.

Einerseits können Sie dem System der sozialen Sicherheit des betreffenden Landes unterliegen. Andererseits aber können Sie auch der Überseeischen Sozialen Sicherheit (ÜSS) beitreten, sogar wenn das lokale System der sozialen Sicherheit anwendbar ist.

Als Branche des LSS bietet die ÜSS gleichartige Versicherungen, wie diese Sie in Belgien gewohnt sind, an. Diese Verankerung in der belgischen sozialen Sicherheit gewährleistet ebenfalls, dass die ÜSS sowohl bei der Abreise als auch bei der Rückkehr eine Kontinuität bieten kann.

Sie können sich unter bestimmten Bedingungen als Privatperson, Arbeitgeber oder Selbständiger anschließen:

  • Sie arbeiten außerhalb des EWR, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs und
  • Sie sind Belgier oder Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats des EWR oder der Schweiz, oder
  • Sie sind Staatsangehöriger eines anderen Landes, in dem Sie als Arbeitnehmer für den belgischen Staat, für die belgischen Regionen oder Gemeinschaften oder für ein Unternehmen mit Sozialsitz in Belgien arbeiten.

Als Arbeitgeber können Sie ein Minimum von 5 Expats anschließen. Falls Sie weniger Expats anschließen, ist dies unter bestimmten Bedingungen möglich.

Dank der Versicherungen der ÜSS sind Sie für alle (vom LIKIV/INAMI anerkannten) medizinischen Kosten, für einen Arbeitsunfall oder Unfall im Privatleben, für Krankheit oder Schwangerschaft versichert, werden Ihre Dienstjahre im Ausland für Ihre belgische Pension berücksichtigt und werden die Personen zu Ihren Lasten auch – unter bestimmten Bedingungen – geschützt.

Für mehr Information können Sie sich stets an die Frontline der Überseeischen Sozialen Sicherheit über die Adresse overseas@onss.fgov.be oder unter der Nummer +32 2 509 90 99 wenden.

Möchten Sie Ihre Reiseerfahrungen teilen?

Sind Sie ein Expat oder kennen Sie jemanden mit einer inspirierenden Auslandserfahrung? Dann kontaktieren Sie uns unter overseas-expat@onssrszlss.fgov.be. Wer weiß, vielleicht inspirieren Sie künftige Expats mit Ihrer Geschichte.

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