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Im Ausland arbeiten
Wie schützen Sie Ihre überseeischen Arbeitnehmer?
Was können Sie als Arbeitgeber tun, um Ihre Expats in angemessener Weise zu schützen, wenn sie einem Unfall (Arbeitsunfall) oder einer Krankheit ausgesetzt sind?
1. Bin ich dazu verpflichtet, meine Arbeitnehmer der Überseeischen Sozialen Sicherheit (ÜSS) anzugliedern?
Nein. Die Überseeische Soziale Sicherheit (ÜSS) und das Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS) haben dieselben Wurzeln aber zielen auf eine andere Gruppe, haben eine verschiedene Arbeitsmethode und bieten eine andere Versicherung an.
Das LSS verfolgt ein Pflichtsystem für alle belgischen Arbeitnehmer. Die ÜSS hingegen ist ein freiwilliges System des Sozialschutzes für Expats außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz und des Vereinigten Königreichs.
Die ÜSS bietet den Expats die Garantie der Fortsetzung der belgischen sozialen Sicherheit im Ausland. In dieser Weise unterstützt sie die internationalen Träume der Expats.
Dieser Band mit Belgien bietet zahlreichen Vorteile für die Rente Ihrer Mitarbeiter und ermöglicht die Erstattung der medizinischen Kosten und die Zahlung von Krankengeld und Arbeitsunfähigkeitsleistungen. Denn bestimmte Sachen sind schwer, hinter sich zu lassen.
2. Welcher ist der Unterschied zwischen einer Arbeitsunfähigkeit und einem Arbeitsunfall?
Ihre Arbeitnehmer sind arbeitsunfähig falls sie infolge einer Krankheit, eines Unfalls des Privatlebens oder einer Schwangerschaft während eines bestimmten Zeitraums keine Arbeitsleistungen erbringen können. Ist dies der Fall, können sie mit einer Leistung für die gesamte Periode der Arbeitsunfähigkeit rechnen. Überdies werden auch ihre medizinischen Kosten erstattet.
Ein Unfall bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit unterliegt der Arbeitsunfallversicherung. Unsere Zusatzversicherung erstattet die möglichen Kosten, die aus einem solchen Unfall hervorgehen.
Falls Ihre Arbeitnehmer während eines längeren Zeitraums arbeitsunfähig bleiben, erhalten sie ebenfalls eine Tagesleistung.
Da Sie Expats beschäftigen, zählt die Reise in und vom Beschäftigungsland aus für uns auch als ‘Weg zur Arbeit’. Dies ist nicht weniger als eine komplette Deckung.
3. Wie kann ich oder mein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall melden?
Der Arbeitsunfall soll baldmöglichst vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer gemeldet werden. Hierdurch können Diskussionen vermieden werden, im Falle, dass Sie oder Ihr Arbeitnehmer nachher Probleme infolge des Unfalls erfahren würden.
Daneben sollen Sie oder Ihr Arbeitnehmer ein Zeugnis der ersten Feststellung und ein ärztliches Zeugnis, in dem die Verletzung beschrieben wird, einreichen.
Sie können die Dokumente auf einfache Weise auf unserer Website abrufen.
4. Wie beantrage ich eine Leistung für Arbeitsunfähigkeit?
Möchten Sie eine Leistung beantragen, weil Ihr Arbeitnehmer arbeitsunfähig, invalide oder schwanger geworden ist ? Schicken Sie uns in diesem Fall das korrekt ausgefüllte Attest und das Antragsformular.
Für Arbeitgeber :
- Antrag auf Leistung der Kranken – und Invalidenversicherung (Modell 1) (auf Französisch)(.pdf-neues Fenster)
- Ehrenwörtliche Erklärung vom Arbeitgeber (Modell 2) (auf Französisch)(.pdf-neues Fenster)
Die Dokumente sind auf einfache Weise auf unserer Website abzurufen.
Bitte beachten Sie : Sie oder Ihr Arbeitnehmer müssen uns stets über jede Änderung Ihrer/seiner/ihrer Lage informieren, damit Sie oder Ihr Arbeitnehmer weiterhin ordnungsgemäß versichert sind.
5. Was ist mit den medizinischen Kosten meines Arbeitnehmers im Rahmen des Zusatzvertrages Krankenpflege?
Alle medizinischen Kosten werden erstattet, unter der Bedingung, dass es sich um Kosten handelt, die auch in Belgien zurückgezahlt werden. Dies findet auch Anwendung auf die medizinischen Kosten der "Personen zu Lasten".
Je nach dem Vertragstyp werden die medizinischen Kosten in Belgien bis zu höchstens das Doppelte des Normaltarifs der Krankenkassen erstattet.
Überdies werden die medizinischen Kosten im Ausland bis zu 75% erstattet.
Zum Zeitpunkt, da Ihr Arbeitnehmer medizinische Kosten hat, soll er diese zunächst selber zahlen. Die Drittzahlerregelung wird nie im Ausland angewandt. Nach der Zahlung kann er/sie deren Erstattung auf einfache Weise über die Online-Plattform der ÜSS beantragen.
Haben Sie noch Fragen oder gibt es noch Undeutlichkeiten ? Zögern Sie dann nicht, uns zu kontaktieren.
Möchten Sie Ihre Reiseerfahrungen teilen?
Sind Sie ein Expat oder kennen Sie jemanden mit einer inspirierenden Auslandserfahrung? Dann kontaktieren Sie uns unter overseas-expat@onssrszlss.fgov.be. Wer weiß, vielleicht inspirieren Sie künftige Expats mit Ihrer Geschichte.