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F&A
F&A: Antrag auf Erstattung von Krankheitskosten
Which medical expenses are reimbursed?
In Belgien verläuft die Erstattung der Krankheitskosten für die Bürger so gut wie nahtlos: Man sucht einen Arzt auf, bekommt ein elektronisches Rezept verschrieben, geht in die Apotheke und kauft seine Medikamente; die Kosten werden einem gleich erstattet.
Expats abroad haben es leider nicht immer so einfach. Statt das vertraute belgische Sozialversicherungssystem nutzen zu können, müssen sich Expats oft mit verschiedenen Regeln und Verfahren auseinandersetzen, um ihren Anspruch auf eine Erstattung geltend zu machen.
Sie müssen folgende Bedingungen erfüllen, um für eine Erstattung in Frage zu kommen.
Bei einem Arztbesuch
Wenn Sie bei der Überseeische Soziale Sicherheit (ÜSS) versichert sind, können Sie sich die Kosten für Arztbesuche unter den unten genannten Bedingungen erstatten lassen.
Was | In Belgien | Im Ausland |
---|---|---|
Arzthonorare | Auf der Grundlage der bescheinigten Verzeichniskodes. Erstattung zum LIKIV-Tarif, keine Beteiligung an Pflegeleistungen außerhalb des Verzeichnisses. Im Falle eines Formel-AC-Vertrags: bei Krankheit und Invalidität und im Rahmen der aufgeschobenen Gesundheitspflegeversicherung . |
Im Ausland verwenden die Pflegeerbringer keine Verzeichniskodes, sondern die für das jeweilige Land spezifische Kodierung. Diese ist von Land zu Land unterschiedlich. Erstattung von 75 % der tatsächlichen Kosten für erstattungsfähige Ausgaben gegen Vorlage detaillierter Rechnungen mit Zahlungsnachweis und gegebenenfalls einer ärztlichen Verschreibung. |
In der Apotheke
Wenn Sie bei der Überseeischen Sozialen Sicherheit (ÜSS) versichert sind, können Sie Ihre Krankheitskosten einreichen, indem Sie zusätzlich zur Verschreibung und zum Zahlungsnachweis ein spezielles Formular beifügen: die Anlage 30*.. Dieses Formular müssen Sie in der Apotheke anfordern.
Was | Erstattungsanspruch? | In Belgien gekauft | Im Ausland gekauft |
---|---|---|---|
Nicht verschriebene Medikamente* | Nein | Nein | Nein |
Verschriebene Medikamente | Ja, sofern sie in der LIKIV-Liste der erstattungsfähigen Fertigarzneimittel aufgeführt sind (auf Französisch)(neues Fenster). | Ja, wenn das Medikament in einer belgischen Apotheke gekauft wurde. Bitte beachten Sie, dass das Medikament nur erstattet wird, wenn ein Formular „Anlage 30“ eingereicht wird. |
Ja, wenn Ihnen eine detaillierte Rechnung der Apotheke vorliegt, die den Vor- und Nachnamen des Patienten, die korrekte Beschreibung des Medikaments sowie die Bezeichnung und den Preis pro Medikament enthält. Fügen Sie die ärztliche Verschreibung bei. |
Ausnahmen | Für einige Medikamente ist eine vorherige Genehmigung durch den Vertrauensarzt der Dienststelle erforderlich. KontaKt : rsds-om@onss.fgov.be |
Erstattungsfähige verschriebene und genehmigte Medikamente werden zum LIKIV-Tarif erstattet. Vom Arzt ausgefülltes standardisiertes Antragsformular (das standardisierte Antragsformular kann auch im Voraus eingereicht werden, entweder vom Arzt oder vom Versicherten, bevor das Medikament gekauft wird). |
Erstattungsfähige verschriebene und genehmigte Medikamente werden zu 75 % der tatsächlichen Kosten erstattet. Fügen Sie den Bericht des Arztes bei, in dem die Verwendung gerechtfertigt wird. |
Impfstoffe und Antimalariamittel | Ja, auf Verschreibung und wenn der Kauf nach dem Anfangsdatum der Mitgliedschaft erfolgt ist und sofern das Medikament in den LIKIV-Tabellen aufgenommen ist. In Belgien gibt es eine Liste von Impfstoffen, die hier verfügbar sind und für die das LIKIV die Kosten erstattet. |
Ja, die Überseeische Soziale Sicherheit leistet einen Beitrag zum LIKIV-Tarif. Diese Impfstoffe werden zum LIKIV-Tarif erstattet. |
Ja, die Überseeische Soziale Sicherheit sieht einen Beitrag in Höhe von 75 % der tatsächlich bezahlten Kosten vor, wenn der Impfstoff auch in Belgien verfügbar ist und auf ärztliche Verschreibung gekauft wird. |
*Fordern Sie das Formular in Ihrer Apotheke an.
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