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Denken Sie manchmal über Ihren Ruhestand nach und fragen sich, ob Sie genug eingezahlt haben? Haben Sie Angst, dass Ihre künftige Rente zu gering ausfällt? Oder haben Sie „Lücken“ in Ihrer Laufbahn, die Sie gerne schließen würden? Mit dem „Einmalbeitrag“ schließen Sie diese „Lücken“ und sorgen dafür, dass die Höhe Ihrer Rente Ihr gesamtes Berufsleben widerspiegelt.

Eine Expat-Karriere kann mit einem Flickenteppich verglichen werden, der aus verschiedenen Arbeitsperioden sowohl innerhalb als auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) besteht.

Möglicherweise haben Sie in einigen Ländern an ausländischen Sozialversicherungssystemen teilgenommen, während Sie in anderen Arbeitszeiten Beiträge zur Überseeischen Sozialen Sicherheit (ÜSS) geleistet haben. Dies kann Ihre Rentenberechnung kompliziert machen, vor allem, wenn Sie feststellen, dass Sie für einige Arbeitszeiten überhaupt keine Beiträge in die ÜSS eingezahlt haben - und daher für diese Zeiten im Ausland keine Rente beziehen.

Sie waren außerhalb des EWR, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs tätig und haben für diesen Zeitraum keine Beiträge an die ÜSS gezahlt?

Solange Sie noch keine Rente beziehen, ist es noch nicht zu spät, aktiv zu werden. Mit einem Einmalbeitrag können Sie rückwirkend Beiträge leisten, die Ihre Rente stärken und die fehlenden „Lücken“ in Ihrer Laufbahn schließen.

Das Verfahren ist einfach:

  1. Füllen Sie das Antragsformular auf unserer Website(.pdf-neues Fenster) aus und geben Sie die gewünschten Beiträge, Ihre berufliche Tätigkeit und das Land Ihrer Beschäftigung an. Sie können sogar eine Schätzung der Höhe Ihrer künftigen Rente auf der Grundlage geregelter Zeiten beantragen.
  2. Sobald Ihr Antrag eingereicht ist, werden die Berechnungen durchgeführt, wobei ein Koeffizient für die Kapitalisierung verwendet wird.
  3. Sie erhalten dann einen Zahlungsvorschlag, wonach Sie den „Einmalbeitrag“ bezahlen können.

Egal, ob Sie der Meinung sind, dass Ihre Beiträge in bestimmten Zeiträumen zu niedrig waren, oder ob Sie einfach Ihre Rente aufbessern wollen.

Achtung! Bitte beachten Sie, dass die von der ÜSS gewährte Rente von jeder anderen belgischen, gesetzlichen oder außergesetzlichen Rente unabhängig ist. Die Jahre oder Monate, in denen Sie am ÜSS-System teilgenommen haben, werden jedoch bei der Feststellung berücksichtigt, ob Sie als Selbständiger oder Arbeitnehmer die beruflichen Voraussetzungen für den gesetzlichen belgischen Vorruhestand erfüllen.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie dieser Einmalbeitrag Ihre Rente erhöhen kann? Zögern Sie nicht, Frontline per E-Mail an overseas@rsz.fgov.be oder telefonisch unter +32 2 509 90 99 zu kontaktieren. Unsere Experten beantworten gerne alle Ihre Fragen und helfen Ihnen, fundierte Entscheidungen für einen sorgenfreien Ruhestand zu treffen.

Außerdem können Sie alles noch einmal in aller Ruhe auf unserer Websitenachlesen.

Möchten Sie Ihre Reiseerfahrungen teilen?

Sind Sie ein Expat oder kennen Sie jemanden mit einer inspirierenden Auslandserfahrung? Dann kontaktieren Sie uns unter overseas-expat@onssrszlss.fgov.be. Wer weiß, vielleicht inspirieren Sie künftige Expats mit Ihrer Geschichte.

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