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Sie haben in Belgien als Arbeitnehmer/Selbständige(r) gearbeitet

1. Und Sie waren ebenfalls in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) tätig

  • Sie haben zurzeit Ihren Wohnsitz in Belgien
    Informieren Sie sich bitte beim Föderalen Pensionsdienst (FPD), um zu prüfen, ob es die Möglichkeit gibt, bei der Berechnung Ihrer belgischen Pension die Zeiträume der verschiedenen von Ihnen im EWR geleisteten Beschäftigungen zu berücksichtigen.
  • Sie haben zurzeit Ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat des EWR
    Sie können Ihre Pension im Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben oder in dem Sie Ihre letzte Arbeitsstelle ausgeübt haben, beantragen.

2. Und Sie haben darüber hinaus auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs gearbeitet

  1. Haben Sie während Ihrer Beschäftigungsperiode außerhalb des EWR, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs Beiträge an die Überseeische Soziale Sicherheit (ÜSS) gezahlt ?
    • Für Ihre Beschäftigungsperiode in Belgien oder in einem Mitgliedstaat des EWR werden Sie Ihre Pension in Bezug auf diesen Zeitraum beim FPD oder bei der Einrichtung, an welche Sie Beiträge gezahlt haben, beantragen müssen.
    • Für Ihre Beschäftigungsperiode außerhalb des EWR, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs werden Sie Ihre Pension bei der ÜSS beantragen müssen.
    • Sie werden demnach zwei Pensionen erhalten, die von zwei voneinander unabhängigen Einrichtungen ausgezahlt werden.
  2. Haben Sie während Ihrer Beschäftigungsperiode außerhalb des EWR, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs keine Beiträge an die Regelung der überseeischen Sozialen Sicherheit (ÜSS) gezahlt ?
    • Sie können bei der Verwaltung des Landes, in dem Sie beschäftigt wurden, prüfen, ob Sie dort Pensionsansprüche erworben haben.
    • Um eine Pension der ÜSS zu erhalten, können Sie diesen Zeitraum durch Zahlung eines Pauschalbeitrags (einer einmaligen Prämie) regularisieren.

Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf Zuteilung der Ruhestandspension bei jeder Einrichtung (ÜSS, FPD, ..) eingereicht werden soll.

  • Sie müssen Ihre Rente als Arbeitnehmer/Selbständiger/Beamter in Belgien beim Föderalen Rentenamt beantragen.
  • Nach einer Karriere außerhalb des EWR, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs müssen Sie Ihre Rente beim ÜSS beantragen.

Sie sollen darauf achten, dass die Pension nicht von Amts wegen gewährt wird durch das ÜSS und dass der Pensionsanspruch auch nicht automatisch geprüft wird. Es ist immer notwendig, einen Pensionsantrag 4 Monate vor dem gewünschten Beginndatum der Pension einzureichen.

Sie haben ausschließlich außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs gearbeitet

  1. Haben Sie während Ihrer Beschäftigungsperiode außerhalb des EWR, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs Beiträge an die Überseeische Soziale Sicherheit (ÜSS) gezahlt ?
    • Für Ihre Beschäftigungsperiode außerhalb des EWR, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs werden Sie Ihre Pension bei der ÜSS beantragen müssen.
  2. Haben Sie während Ihrer Beschäftigungsperiode außerhalb des EWR, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs keine Beiträge an die Regelung der überseeischen Sozialen Sicherheit (ÜSS) gezahlt ?
    • Sie können bei der Verwaltung des Landes, in dem Sie beschäftigt wurden, prüfen, ob Sie dort Pensionsansprüche erworben haben.
    • Um eine Pension der ÜSS zu erhalten, können Sie diesen Zeitraum durch Zahlung eines Pauschalbeitrags (einer einmaligen Prämie) regularisieren.

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