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Wenn Sie Mitglied der Überseeischen Sozialen Sicherheit (ÜSS) sind, können Sie bestimmte Familienangehörige in Ihren Versicherungsvertrag Gesundheitspflege aufnehmen lassen. Diese Familienmitglieder werden als „unterhaltsberechtigte Personen“ bezeichnet. Sie können die Vorteile Ihrer Versicherung ohne zusätzliche Kosten in Anspruch nehmen!

Wer kann als „unterhaltsberechtigte Person“ anerkannt werden?

  • Ihr(e) Partner(in): Wenn Sie verheiratet sind oder seit mindestens 6 Monaten an derselben Adresse zusammenleben.
  • Ihre Kinder/Adoptivkinder/Enkelkinder: Wenn sie nicht über 18 Jahre alt sind oder wenn sie zwischen 18 und 25 Jahren alt sind und vollzeitlich studieren. Für die letztgenannte Altersgruppe müssen Sie jährlich ein Schulzeugnis oder einen Lehrvertrag vorlegen. Für Ihre Enkelkinder müssen Sie nachweisen, dass diese bei Ihnen leben.
  • Kinder/Adoptivkinder/Enkelkinder Ihres Partners/Ihrer Partnerin: Wenn Ihr(e) Partner(in) als unterhaltsberechtigt anerkannt ist, gelten die gleichen Regeln für seine/ihre Kinder/Adoptivkinder/Enkelkinder.

Wie kann man jemanden hinzufügen?

  1. Füllen Sie das Online-Formular aus:
    • Gehen Sie zum Formular „Beitritt - unterhaltsberechtigte Personen“.
  2. Senden Sie uns die erforderlichen Dokumente. Je nach Situation müssen Sie verschiedene Dokumente vorlegen, wie z. B:
    • eine von der letzten Krankenkasse oder einer vergleichbaren Einrichtung ausgestellte Erklärung, in der das Enddatum der vorigen Versicherung angegeben ist. Diese Erklärung benötigen wir in jedem Fall;
    • einen Auszug aus der Heiratsurkunde oder eine Erklärung der örtlichen Behörden im Falle des Zusammenlebens;
    • eine legalisierte Geburtsurkunde oder Adoptionsurkunde für im Ausland geborene oder adoptierte Kinder. Wie die Legalisation dieser Urkunden erfolgen muss, kann man auf der Seite Legalisation von Dokumenten auf der Website des FÖD Auswärtige Angelegenheiten (neues Fenster) nachlesen;
    • eine Geburts- oder Adoptionsurkunde Ihrer Enkelkinder, aus der das Verwandtschaftsverhältnis hervorgeht, und einen Nachweis (z. B. eine Bescheinigung über das gesetzliche Zusammenwohnen) über die tatsächliche Unterhaltsberechtigung.
  3. Reichen Sie den Antrag ein:
    • Sie können das Formular auch ohne die Belege ausfüllen, aber die Bearbeitung Ihres Antrags beginnt erst, wenn alle Unterlagen eingegangen sind.
    • Abhängig von Ihrer Situation ist es möglich, dass noch weitere zusätzliche Dokumente oder Erklärungen zu den eingereichten Dokumenten angefordert werden.

Bitte beachten: Es ist wichtig, dass Sie Änderungen Ihrer familiären Situation, wie Heirat, Geburt oder Scheidung, rechtzeitig bei der ÜSS melden. So wird gewährleistet, dass Ihre Familienmitglieder stets den richtigen Versicherungsschutz haben. Für volljährige Kinder müssen Sie die erforderlichen Bescheinigungen jährlich übermitteln.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite Eine Person zu Lasten dem Vertrag „Gesundheitspflege“ beitreten lassen oder über die Frontline-Seite.

Möchten Sie Ihre Reiseerfahrungen teilen?

Sind Sie ein Expat oder kennen Sie jemanden mit einer inspirierenden Auslandserfahrung? Dann kontaktieren Sie uns unter overseas-expat@onssrszlss.fgov.be. Wer weiß, vielleicht inspirieren Sie künftige Expats mit Ihrer Geschichte.

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