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Sie sind dem Pensionssystem der Überseeischen Sozialen Sicherheit angeschlossen. Es kommt der Tag, an dem Sie Ihre Ruhestandspension beantragen oder sich näher mit dem Thema beschäftigen möchten. Die Verfahren zur Beantragung einer Pension sind jedoch unterschiedlich, je nachdem, ob Sie außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), innerhalb des EWR oder in Belgien gearbeitet haben. Vielleicht hat sich Ihr Berufsleben auch in zwei oder sogar drei dieser geografischen Zonen abgespielt. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Bestimmungen, die in den jeweiligen Fällen zu beachten sind.

Sie haben ausschließlich außerhalb Belgiens und des EWR gearbeitet

Wenden Sie sich telefonisch (+32 2 509 90 99), per E-Mail (overseas@onss.fgov.be) oder über das Online-Formular an unsere Dienststellen, um Ihre Pension für die Berufsjahre außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums(neues Fenster), während derer Sie dem Pensionssystem der Überseeischen Sozialen Sicherheit angeschlossen waren, zu beantragen.

Falls Sie im Tätigkeitsland selbst Pensionsbeiträge gezahlt haben, wenden Sie sich an die zuständige Pensionsbehörde vor Ort.

Sie haben in Belgien und im EWR gearbeitet

Dann ergeben sich zwei Situationen.

Sie wohnen derzeit in Belgien

Erkundigen Sie sich in diesem Fall beim Föderalen Pensionsdienst (FPD)(neues Fenster) um zu prüfen, wie die Arbeitszeiten im EWR bei der Berechnung Ihrer belgischen Pension berücksichtigt werden.

Sie wohnen derzeit in einem EWR-Mitgliedstaat (außer Belgien)

Sie können Ihre Pension in Ihrem Wohnsitzland oder in dem Land beantragen, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben.

Sie haben ausschließlich in Belgien gearbeitet

Für Ihre belgische Laufbahn ist der Föderalen Pensionsdienst (FPD)(neues Fenster) die einzige Stelle, die für die gesetzliche Pension zuständig ist. Kontaktieren Sie die Behörde für Informationen zu diesem Thema unter der Nummer 1765 (kostenloser Anruf aus Belgien) oder unter +32 78 15 1765 aus dem Ausland (zu dem von Ihrem Netzbetreiber vorgesehenen Tarif).

Sie haben in Belgien, im EWR und auch außerhalb des EWR gearbeitet (und waren dem Pensionssystem der ÜSS angeschlossen)

Für jedes dieser geografischen Gebiete kontaktieren Sie bitte die zuständige Referenzstelle (siehe Erläuterungen oben). Gehen Sie entsprechend Ihrer beruflichen Situation vor, um einen vollständigen Überblick über die Verfahren und Modalitäten zu erhalten, die Sie in Bezug auf Ihre Pension einhalten müssen.

Gut zu wissen: Die von der ÜSS gewährte Pension steht in keinem Zusammenhang mit einer belgischen oder anderen gesetzlichen oder außergesetzlichen Pension.

Auf Anfrage erhalten Sie jederzeit eine Schätzung Ihrer ÜSS-Pension auf der Grundlage der bereits eingezahlten Beiträge. Sie können sogar Prognosen erhalten.
Obwohl sie von der gesetzlichen belgischen Pension getrennt sind, werden die Teilnahmezeiten am ÜSS-System bei der Berechnung der Laufbahn (Anzahl der Jahre) für die gesetzliche belgische Pension berücksichtigt.
Ihre ÜSS-Pension beantragen? Ganz einfach! Füllen Sie das elektronische Formular auf unserer Website aus oder kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.

Überseeischen Sozialen Sicherheit
overseas@onss.fgov.be
www.ueberseeischesozialesicherheit.be
+32 2 509 90 99

Föderalen Pensionsdienst (FPD)
www.sfpd.fgov.be(neues Fenster)
Rufen Sie die gebührenfreie Nummer 1765 aus Belgien an oder +32 78 15 1765 aus dem Ausland (Tarif Ihres Anbieters).

Möchten Sie Ihre Reiseerfahrungen teilen?

Sind Sie ein Expat oder kennen Sie jemanden mit einer inspirierenden Auslandserfahrung? Dann kontaktieren Sie uns unter overseas-expat@onssrszlss.fgov.be. Wer weiß, vielleicht inspirieren Sie künftige Expats mit Ihrer Geschichte.

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