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Die Zusatzversicherungen der Überseeischen Sozialen Sicherheit bieten einen weltweiten Versicherungsschutz. Die Frage, ob ein Land anerkannt wird oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Das heißt, der Versicherungsschutz gilt - auch in Ländern wie Abchasien, dem Kosovo, Nordzypern, Taiwan, Südossetien und der Westsahara.

Aber dass der Versicherungsschutz in jedem Land der Welt gilt, bedeutet nicht, dass Sie auch in jedem Land beitreten können.

Sie können unserer Sozialversicherung beitreten, wenn Sie außerhalb der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz und des Vereinigten Königreichs arbeiten. Ausnahmen sind:

  1. Die französischen Überseegebiete Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte und Réunion, wo Sie der Versicherung nicht beitreten können.
  2. Wenn Sie dagegen auf der Isle of Man, Guernsey und Jersey arbeiten, können Sie beitreten.

Einige Beispiele:

  • Sie arbeiten in Frankreich: Sie können der Überseeischen Sozialen Sicherheit nicht beitreten. Sie haben somit kein Recht auf Versicherungsschutz durch die ÜSS.
  • Sie arbeiten im Kongo: Sie können der Überseeischen Sozialen Sicherheit beitreten. Haben Sie sich auch für eine Zusatzversicherung entschieden? Dann gilt der Versicherungsschutz weltweit, auch wenn Sie zum Beispiel in den Urlaub nach Spanien fahren.

Sind Sie sich dennoch nicht sicher, ob Sie beitreten können oder haben Sie Fragen zum Geltungsbereich Ihres Zusatzvertrags? Kontaktieren Sie unser Frontline-Team per E-Mail an overseas@onss.fgov.be oder telefonisch über +32 2 509 90 99.

Möchten Sie Ihre Reiseerfahrungen teilen?

Sind Sie ein Expat oder kennen Sie jemanden mit einer inspirierenden Auslandserfahrung? Dann kontaktieren Sie uns unter overseas-expat@onssrszlss.fgov.be. Wer weiß, vielleicht inspirieren Sie künftige Expats mit Ihrer Geschichte.

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