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Sie sind verheiratet und beziehen eine Pension von der Überseeischen Sozialen Sicherheit (ÜSS). Im Todesfall ist für Partner glücklicherweise eine finanzielle Unterstützung vorgesehen.

Von Ihrer ÜSS-Pension zur Hinterbliebenenpension für Ihren Partner

Wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin einen Antrag einreicht, kann bei Ihrem Tod Anspruch auf eine Hinterbliebenenpension (Witwen- oder Witwerpension) geltend gemacht werden. Diese Pension entspricht einem Prozentsatz der Ruhestandspension des Verstorbenen. Der Prozentsatz hängt vom Alter und der Situation des Verstorbenen ab, aber auch vom Altersunterschied zwischen den Ehepartnern.

Die Höhe der Hinterbliebenenpension beträgt mindestens 45 % und höchstens 60 % der Ruhestandspension. Sind beide Ehepartner zum Zeitpunkt des Todes 65 Jahre oder älter, hat der Altersunterschied keinen Einfluss mehr auf diesen Prozentsatz.

Weitere Informationen zur Hinterbliebenenpension. Bitte beachten Sie, dass jeder Fall einzeln zu betrachten ist. Wenden Sie sich gerne an uns, um Ihre spezifische Situation zu besprechen.

Wie beantragen Sie die Hinterbliebenenpension?

Verstirbt ein Versicherter, während er in Belgien wohnt, informieren die Behörden uns automatisch. Wenn er zum Zeitpunkt des Todes im Ausland wohnt, müssen wir so schnell wie möglich darüber in Kenntnis gesetzt werden, wobei eine Sterbeurkunde als Nachweis vorzulegen ist.

Eine Hinterbliebenenpension müssen Sie beantragen, sie wird Ihnen nicht automatisch gewährt. Der Antrag muss umgehend eingereicht werden. Dies geschieht vorzugsweise über unser Online-Formular oder über ein Formular, das wir Ihnen auf einfache Anfrage hin zusenden. Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Pension von einer anderen Einrichtung beziehen, muss sich der hinterbliebene Partner ebenfalls an diese Einrichtung wenden.

Haben Sie noch Fragen?

Unsere Frontline-Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung unter:

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Sind Sie ein Expat oder kennen Sie jemanden mit einer inspirierenden Auslandserfahrung? Dann kontaktieren Sie uns unter overseas-expat@onssrszlss.fgov.be. Wer weiß, vielleicht inspirieren Sie künftige Expats mit Ihrer Geschichte.

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